Mit­singfes­ti­val | 2. – 25. Mai 2026

GEMA

Die Anmel­dung Eurer Mit­singver­an­stal­tun­gen bei der GEMA erfolgt über Eure Gemein­de als Ver­an­stal­ter. Hier haben wir Euch die aktu­el­le Rund­ver­fü­gung dazu ver­linkt. In der Anla­ge fin­det Ihr auch die Anlei­tung, wie Eure Gemein­de sich dafür einen Account beim GEMA-Por­tal ein­rich­ten kann.

Wie funk­tio­niert die GEMA-Meldung?

Für das Mit­singfes­ti­val müs­sen musi­ka­li­sche Ver­an­stal­tun­gen von der Kir­chen­ge­mein­de bei der GEMA gemel­det werden.

Die meis­ten Kir­chen­ge­mein­den haben bereits eine GEMA-Kun­den­num­mer. Wich­tig ist: Die Per­son, die die Mel­dung macht, mel­det sich im GEMA-Online­por­tal an und ver­knüpft ihren Zugang mit die­ser Kundennummer.

Schritt für Schritt:

  1. Im GEMA-Online­por­tal regis­trie­ren (www.gema.de).
  2. Als Musiknutzer:in anmel­den (mit E‑Mail-Adres­se).
  3. Den eige­nen Zugang mit der GEMA-Kun­den­num­mer der Gemein­de verknüpfen.
  4. Danach kön­nen Ver­an­stal­tun­gen des Mit­singfes­ti­vals online gemel­det und spä­ter die Set­list ein­ge­reicht werden.

Ohne die Ver­knüp­fung mit der Kun­den­num­mer ist kei­ne kor­rek­te GEMA-Mel­dung für das Mit­singfes­ti­val möglich.

Was muss gemel­det wer­den?
Über den EKD-Rah­men­ver­trag ist Musik im Got­tes­dienst und in got­tes­dienst­ähn­li­chen For­ma­ten abge­deckt und muss nicht gemel­det wer­den. Kon­zer­te oder Mit­singfor­ma­te außer­halb des Got­tes­diens­tes mit klas­si­scher Kir­chen­mu­sik, Gos­pel oder neu­em geist­li­chen Lied sind mel­de­pflich­tig, aber nicht kos­ten­pflich­tig. Auf­pas­sen muss man z.B. mit Songs aus den Charts oder ähn­li­cher „Unter­hal­tungs­mu­sik zum Mit­sin­gen“, die­se Musik muss gemel­det und ggf. auch bezahlt wer­den, da die­se Musik nicht unter den EKD-Rah­men­ver­trag fällt.