Mitsingfestival | 2. – 25. Mai 2026
GEMA
Die Anmeldung Eurer Mitsingveranstaltungen bei der GEMA erfolgt über Eure Gemeinde als Veranstalter. Hier haben wir Euch die aktuelle Rundverfügung dazu verlinkt. In der Anlage findet Ihr auch die Anleitung, wie Eure Gemeinde sich dafür einen Account beim GEMA-Portal einrichten kann.
Wie funktioniert die GEMA-Meldung?
Für das Mitsingfestival müssen musikalische Veranstaltungen von der Kirchengemeinde bei der GEMA gemeldet werden.
Die meisten Kirchengemeinden haben bereits eine GEMA-Kundennummer. Wichtig ist: Die Person, die die Meldung macht, meldet sich im GEMA-Onlineportal an und verknüpft ihren Zugang mit dieser Kundennummer.
Schritt für Schritt:
- Im GEMA-Onlineportal registrieren (www.gema.de).
- Als Musiknutzer:in anmelden (mit E‑Mail-Adresse).
- Den eigenen Zugang mit der GEMA-Kundennummer der Gemeinde verknüpfen.
- Danach können Veranstaltungen des Mitsingfestivals online gemeldet und später die Setlist eingereicht werden.
Ohne die Verknüpfung mit der Kundennummer ist keine korrekte GEMA-Meldung für das Mitsingfestival möglich.
Was muss gemeldet werden?
Über den EKD-Rahmenvertrag ist Musik im Gottesdienst und in gottesdienstähnlichen Formaten abgedeckt und muss nicht gemeldet werden. Konzerte oder Mitsingformate außerhalb des Gottesdienstes mit klassischer Kirchenmusik, Gospel oder neuem geistlichen Lied sind meldepflichtig, aber nicht kostenpflichtig. Aufpassen muss man z.B. mit Songs aus den Charts oder ähnlicher „Unterhaltungsmusik zum Mitsingen“, diese Musik muss gemeldet und ggf. auch bezahlt werden, da diese Musik nicht unter den EKD-Rahmenvertrag fällt.